KIEL. Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13.3.) entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen. Ab kommenden Montag gilt folgendes:

Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16.3., ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.) Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.

Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.). Für Kinder der Klassen 1-6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterschulferien (19.4.). Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag 20.3. weiterhin eine Betreuung in den Betreuungseinrichtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Förderzentren werden aufgrund ihrer individuellen Betreuungsstruktur bei Bedarf weiterhin eine notwendige Betreuung anbieten.

Schulen und Kitas werden derzeit über das Vorgehen informiert.

Das Landeskabinett wird am Nachmittag über ein weitgehendes Maßnahmenpaket zur Eindämmung des Coronavirus entscheiden. Im Anschluss wird die Landesregierung dazu informieren.

Im Rahmen des Maßnahmenpakets wird die Aussetzung des Lehrbetriebs an den Hochschulen, der Betrieb an staatlichen Museen und Opern erfolgen – die Umsetzung erfolgt derzeit auf Anordnungen des Ministeriums in Abstimmung mit den Beteiligten. Studierende sollen nicht in die Hochschulen kommen. Über Einzelheiten werden die Beteiligten die Hochschulen informieren. Dazu wird auch am Nachmittag auf der Kabinettspressekonferenz berichtet. Weitere Info/ Erlass hier:
www.schleswig-holstein.de/coronavirus

Ebenfalls im Rahmen des Maßnahmenpakets hat Minister Garg die allgemeinversorgenden Krankenhäuser in Schleswig-Holstein aufgefordert, planbare Aufnahmen aussetzen, bzw. ab sofort zu reduzieren, um Aufnahmekapazitäten für COVID-19 Patienten bereit zu halten. Die Bundesregierung stellt durch gesetzliche Maßnahmen zügig sicher, dass die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser seitens der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeglichen werden, bzw. Boni für zusätzliche Kapazitäten erfolgen.

Ebenfalls verfügt wurde vom Ministerium, dass die Kliniken zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden ein Besuchsverbot, bzw. restriktive Einschränkungen der Besuche mit Ausnahmen für medizinisch oder ethisch-soziale Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten) umsetzen.

Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums 030 / 346 465 100.

Ergänzend auf Landesebene Bürgertelefon unter 0431 / 79 70 00 01 (werktags von 8:00 – 18:00 Uhr). Informationen für die Fachöffentlichkeit inkl.

Fachinfo beim RKI: www.rki.de/ncov
Info für Bürgerinnen/ Bürger: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html
und
https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus

Lehrveranstaltungs- und Prüfungsbetrieb

Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) sagt vorerst bis zum 19. April alle Lehrveranstaltungen mit Präsenz abAußerdem werden Prüfungen bis auf Weiteres verschoben. Ausgenommen von der Regelung sind Prüfungen ohne Präsenz und Einzelprüfungen. Grundlage für die Einschränkung des Universitätsbetriebes ist ein Erlass des Gesundheitsministeriums zur Eindämmung der dynamischen Entwicklung der COVID-19-Infektionen.

Für den bevorstehenden Prüfungszeitraum gilt, dass lediglich Prüfungen ohne Präsenz (z.B. Hausarbeiten, Abschlussarbeiten etc.) und Einzelprüfungen (z.B. mündliche Prüfungen) stattfinden werden. Alle anderen Prüfungen werden bis auf Weiteres verschoben. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, wann der reguläre Lehrbetrieb wieder aufgenommen werden kann bzw. wann ausgefallene Prüfungen nachgeholt werden können. Wir werden uns bemühen, die hierdurch entstehenden Nachteile zu minimieren. Prüfungen, die nicht wie geplant stattfinden können, werden möglicherweise durch alternative, gleichwertige Prüfungsformen ersetzt. Sie werden darüber von den zuständigen Stellen informiert. 

Bei geeigneten Lehrveranstaltungsformen werden nach Möglichkeit digitale Lehr-/Lernformate, begleitetes Selbststudium o.ä. zum Einsatz kommen, um den Ausfall des Präsenzbetriebs soweit möglich zu kompensieren. Sie werden zu gegebener Zeit darüber informiert.

Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten

Im Land Schleswig Holstein ist eine Regelung zum Umgang mit Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) betroffenen Gebieten beschlossen worden. Die Regelung sieht vor, dass für Personen, die in den letzten 14 Tagen aus nunmehr bestehenden Risikogebieten zurückgekehrt sind, kontaktreduzierende Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu gehört auch, dass Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten oder einem besonders von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Gebiet für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr bestimmte öffentliche Einrichtungen, zu denen auch Hochschulen gehören, nicht betreten dürfenHiervon ist daher auch der Campus der CAU betroffen. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören oder Personen in Ihrem Umfeld erkrankt sein, fordern wir Sie im Interesse und zum Schutz aller Mitglieder der Universität auf, dieses Verbot einzuhalten!

Die Liste der Risikogebiete wird regelmäßig auf der Seite des Robert-Koch-Instituts aktualisiert: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Falls Sie seit Ihrer Rückkehr aus einer Region, die, ggf. auch erst kürzlich, zu einem Risikogebiet erklärt wurde, innerhalb des 14-tägigen Zeitraums bereits Veranstaltungen an der CAU besucht haben, informieren Sie bitte umgehend Ihre*n Dozent*in, damit auch andere Teilnehmer*innen aus der besuchten Veranstaltung darüber informiert werden können, dass sie Kontakt zu einer*m Reiserückkehrer*in hatten und diese Information bei dem Auftreten von Symptomen beachten können. Sollten Sie Ihre*n Dozent*in nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an corona@uni-kiel.de.

Hinweis: Die Nummer 116117 ist eine medizinische Notfallnummer für Personen, die Symptome einer (Corona-)-Erkrankung aufweisen. Sollten Sie aus einem Risikogebiet kommen und bei sich Symptome feststellen, die einer Erkältung ähnlich sind, rufen Sie bitte diese Nummer an.

Wir werden Sie weiterhin über aktuelle Maßnahmen der CAU, auch im Hinblick auf den Prüfungs-/Lehrbetrieb auf dem Laufenden halten. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Website der CAU: https://www.uni-kiel.de/de/coronavirus. Dort wird der FAQ-Bereich fortlaufend aktualisiert. Sollten Sie hier keine Antwort finden, wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an die zentrale E-Mailadresse: corona@uni-kiel.de

Hintergrund:

Basierend auf den Erfahrungen der Influenzapandemie werden im Nationalen Pandemieplan nachfolgende Ziele von Maßnahmenphasen festgelegt. Diese gehen in der Praxis ineinander über, es gibt also nicht den einen Zeitpunkt, in dem alle Maßnahmen von Phase 1 auf 2 gleichzeitig umgestellt werden. Dabei spielt die regionale Verbreitung ebenso eine Rolle wie die Auslastung der Versorgungssysteme.

  1. Frühe Erkennung und Eindämmung/Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik (“detection & containment”) –  Maßnahmen sind beispielsweise die Ermittlung von Kontaktpersonen von positiv Getesteten, Anordnung von Quarantäne oder Isolation. Dazu kann auch die Absage von Veranstaltungen gehören. Auch können Gesundheitsbehörden vor Ort dazu Entscheidungen treffen, wenn sie dies für sinnvoll halten, beispielsweise abhängig von der Teilnehmergruppe, z.B. ob diese aus Risikogebieten kommen.
  2. Schutz besonders gefährdeter Gruppen (“protection”) – in einer nächsten Phase bei einem fortlaufenden Infektionsgeschehen wird fokussiert auf den besonderen Schutz von Menschen mit einem höheren Risiko für schwere Erkrankungsverläufe wie ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen. Beispielsweise durch vorsorgliche kontaktreduzierende Maßnahmen und besondere Informationen zu Hygiene-Maßnahmen. Hierzu gehören auch das Betretungsverbot oder Einschränkungen zu Kliniken und Altenheimen.
  3. Folgenminderung (“mitigation“) – dabei geht es insbesondere um die Behandlung Erkrankter und eine sinnvolle Auslastung des Versorgungssystems. Mit einer steigenden Anzahl an Erkrankten ist auch mit dem Auftreten schwerer Erkrankungsverläufe zu rechnen. Die medizinischen Versorgungsstrukturen bereiten sich auf diese vor, indem sie sich z. B. auf die Verschiebung geplanter Krankenhausbehandlungen einrichten falls erforderlich.