Das nationale Institut für Gesundheit und Versorgungsexzellenz (NICE), Vereinigtes Königreich, publizierte am 23.03.2016 erstmals Leitlinien für die Nutzung der transkutanen Stimulation von Halsästen des N. vagus zur Behandlung von Clusterkopfschmerzen und Migräne. Folgende Empfehlungen werden beschrieben:

Die aktuelle Datenlage bezüglich der Sicherheit der transkutanen Stimulation von Ästen des N. vagus im Halsbereich zur Behandlung von Clusterkopfschmerzen und Migräne deutet nicht auf größere Sicherheitsbedenken hin. Die Wirksamkeitsbelege sind jedoch bezüglich Umfangs und Qualität limitiert. Aus diesem Grunde sollte das Verfahren nur unter speziellen Vorkehrungen für die klinische Überwachung, Einverständnis, Überprüfung des Einsatzes oder im Rahmen von Forschungsprojekten erfolgen.

Klinisch tätige Ärzte, die beabsichtigen, das Verfahren einzusetzen sollen insbesondere folgende Vorgaben beachten:

  • Information der klinischen Überwachungsbehörde Ihres Gesundheitsbezirkes
  • Sicherstellen, dass die Patienten die Ungewissheit des Verfahrens bezüglich der Wirksamkeit verstehen und diese mit klarer schriftlicher Information dazu ausstatten.
  • Verlaufskontrollen und Überwachung der klinischen Ergebnisse von Patienten, welche die transkutane Stimulation von Ästen im Halsbereich des N. vagus zur Behandlung von Clusterkopfschmerzen und Migräne nutzen.

NICE bekräftigt die Notwendigkeit weiterer Forschung zur transkutanen Stimulation von Halsästen des N. vagus für die Behandlung von Clusterkopfschmerzen und Migräne.

Zusammenfassend bestätigt NICE, dass es keine guten Belege dafür gibt, wie gut transkutane Stimulation von Halsästen des N. vagus zur Behandlung von Clusterkopfschmerzen und Migräne wirkt. Das Verfahren sollte nur eingesetzt werden, wenn besondere Vorkehrungen getroffen werden, die Risiken den Patienten zu erklären. Besondere Schritte sollten realisiert werden um eine genaue Verlaufskontrolle zu realisieren und das Behandlungsgeschehen exakt zu verfolgen. Weitere Forschungsanstrengungen sind erforderlich und NICE wird bei Vorliegen weiterer Daten das Verfahren erneut bewerten. NICE weist darauf hin, dass das Verfahren bezüglich der Wirksamkeit unsicher ist und es unklar ist, ob die Symptome dadurch verbessert werden können. Die Patienten sollten über diesen Sachverhalt eingehend aufgeklärt werden.

Die aktuelle Datenlage deutet darauf hin, dass das Verfahren für die Behandlung von Clusterkopfschmerzen eine höhere Aussicht auf Effektivität im Vergleich zur Behandlung der Migräne hat. Bei der Bewertung der Daten muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Spontanverlauf von aktiven Clusterperioden zeitlich limitiert ist. Aktive Clusterperioden dauern zwischen 4-8 Wochen an und klingen dann spontan ab. Einzelfallbeobachtungen könnten unbegründet nahelegen, dass ein verwendetes Therapieverfahren für das Abklingen der Attacken verantwortlich ist. Diese Fehlinterpretation der Wirksamkeit von Therapieverfahren gilt auch für viele andere Therapieoptionen, die bei Clusterkopfschmerzen eingesetzt werden. Diese schließen z.B. Operation der Nasenscheidewand, Operation der Kieferhöhlenschleimhaut, Ziehen von Zähnen und anderen ein.

GammaCore zur transkutanen Stimulation von Halsästen des N. vagus in der Behandlung von Clusterkopfschmerzen und Migräne ist in Deutschland keine Regelleistung der Krankenkassen. Die monatlichen Kosten für maximal 300 Anwendungen betragen ca. 260 Euro. In den aktuellen deutschen Leitlinien zur Behandlung von Migräne und Clusterkopfschmerzen wird das Verfahren nicht empfohlen.