Seit dem 1. Januar 2022 können Ärztinnen und Ärzte mit besonderem Interesse an der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Migräne am Migräne-Spezialversorgungs-Vertrag der Techniker Krankenkasse und der Schmerzklinik Kiel teilnehmen. Dabei können sie Migräne mit modernsten Methoden und dabei auch wirtschaftlich behandeln.
An wen richtet sich der Vertrag? Er ist für Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzqualifikation „Spezielle Schmerztherapie“ oder einem ausgewiesenen besonderen Versorgungs-Schwerpunkt für Migräne. Patientinnen und Patienten müssen eine gesicherten Migränediagnose haben. Außerdem muss für diese Personen eine Therapie mit CGRP-Antikörpern in Frage kommen.
Folgende Vorteile bietet der Vertrag Ärztinnen und Ärzte mit besonderem Interesse an der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Migräne:
- Eine Verordnung von CGRP-Antikörpern zur Migränevorbeugung ist bereits ab zwei anderen zugelassenen Vortherapien möglich, die nicht wirksam, nicht verträglich oder kontraindiziert sind
- CGRP-Antikörper können wirtschaftlich verordnet werden.
- Die strukturierte und klar geregelte Dokumentation der verordneten CGRP-Antikörper bietet Regresssicherheit.
- Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte sind Partner einer innovativen Kooperation.
- Es erfolgt eine zusätzliche Vergütung für die Versorgung.
Weitere Informationen haben wir für Sie in einem Vertragssteckbrief zusammengestellt. Wenn Sie teilnehmen wollen, senden Sie uns eine E-Mail an msvv@schmerzklinik.de Wir schicken Ihnen dann die Unterlagen zu.