Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation steht Migräne an sechster Stelle der am schwersten behindernden Erkrankungen des Menschen. Kopfschmerzerkrankungen insgesamt nehmen die dritte Stelle der am schwersten behindernden Erkrankungen weltweit ein. Pro Tag leiden rund eine Million Menschen allein in Deutschland an Migräneattacken. Davon sind 100.000 pro Tag bettlägerig. Weltweit sind über eine Milliarde Menschen betroffen. An Migräne und Kopfschmerzen stirbt man in der Regel nicht, trotzdem kosten sie vielen das Leben. Leid, Behinderung, sozialer Rückzug, Abbruch von Schulbildung, Studium, Beruf und schwere psychische und körperliche Komplikationen sind das Schicksal vieler Betroffenen. Migräne bedingt sehr schwere pulsierende, pochende Kopfschmerzen. Körperliche Aktivität verstärkt die Schmerzen, so dass Patienten ans Bett gebunden sind. Sie können nicht am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen. Die Attacken können von schwerer Übelkeit und unstillbarem Erbrechen begleitet werden. Licht-, Lärm- sowie eine generelle stark überhöhte Sinnesempfindlichkeit erschweren die Anfälle zusätzlich. Bei über 10 % der Betroffenen können die Attacken von neurologischen Ausfällen wie schweren Sehstörungen, Lähmungen, Sprachstörungen oder Bewusstseinsstörungen eingeleitet werden. Schwerwiegende Komplikationen der Migräne schließen Schlaganfall, epileptische Anfälle sowie psychische Begleiterkrankungen ein. Allein in Deutschland werden pro Tag im Mittel von 8,3 Millionen Menschen Kopfschmerzmittel zur Behandlung von schweren Kopfschmerzen eingenommen.

Der Mangel an Wissen vieler Beteiligter im Gesundheitswesen ist die wichtigste Barriere für eine zeitgemäße Behandlung. In der sechsjährigen studentischen Ausbildung sind Migräne und Kopfschmerzen weltweit im Durchschnitt nur für ca. 4 Stunden Thema. Eine große Zahl von Menschen mit Kopfschmerzen bekommt keine Diagnose und keine Behandlung: nur 40 % der Migränepatienten und nur 10 % der Patienten mit Medikamentenübergebrauchskopfschmerz (MÜK) erhalten nach Angaben der WHO eine professionelle Diagnose.

Das mangelnde Bewusstsein für Migräne und Kopfschmerzen findet sich auch in der breiten Öffentlichkeit. Kopfschmerzen werden von der Öffentlichkeit nicht als schwerwiegend empfunden, da sie meist episodenhaft auftreten, nicht zum Tod führen und auch nicht ansteckend sind. Viele Regierungen weltweit realisieren nicht die erheblichen Belastungen durch Kopfschmerzen für die Gesellschaft. Die gesellschaftlichen Auswirkungen durch das individuelle Leid und die langfristigen Komplikationen werden ausgeprägt unterschätzt. Die EU listet die Kopfschmerzen auf Platz 3 der teuersten Erkrankungen des Nervensystems.

Es ist längst Zeit, etwas zu ändern. Engagieren Sie sich mit einer Spende oder Zustiftung! Prof. Hartmut Göbel hat die Migräne- und Kopfschmerzstiftung gemeinnützige Gesellschaft mbH gegründet, um Wissenschaft und Forschung sowie die Behandlung von Betroffen zu fördern und zu unterstützen.

Auch Sie können mithelfen und aktiv werden. Mit Ihrer Spende kann die Migräne- und Kopfschmerzstiftung viel bewegen. Denn jede Spende hilft dabei, große und kleine Projekte durchzuführen.

Letztlich profitieren wir alle davon, wenn Migräne und Kopfschmerzen in allen Alters- und Bevölkerungsgruppen vermieden werden können und unser Nervensystem kreativ und leistungsfähig bleibt.  Sie können ganz gezielt helfen, wo es Ihnen persönlich am wichtigsten ist.

Werden Sie mit einer Spende für den Fortschritt auf dem Gebiet der Migräne und Kopfschmerzforschung aktiv. Jeder noch so kleine Betrag hilft. Sie haben Geburtstag? Es steht eine Familienfeier an? Sie sind wunschlos glücklich, Geschenke brauchen Sie nicht mehr? Dann bitten Sie doch Ihre Gäste um eine Spende für die Stiftung und machen Sie sie gleichzeitig mit einer guten Tat glücklich.

Unser Spendenkonto:

Migräne- und Kopfschmerzstiftung gemeinnützige Gesellschaft mbH
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Spenden zugunsten der Migräne- und Kopfschmerzstiftung sind steuerabzugsfähig. Über den gespendeten Betrag erhalten Sie selbstverständlich eine Bestätigung der Zuwendung im Sinne des §10b des Einkommensteuergesetzes für eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaft. Senden Sie uns bitte dazu parallel zur Überweisung per eMail Ihre Adresse und Angabe des Betrages zu.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Kiel, StNr. 20/297/71227 mit Bescheid vom 21.12.2016 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern folgende gemeinnützige Zwecke: Die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO).

Sollten Sie über die Möglichkeit nachdenken, die Migräne- und Kopfschmerzstiftung mit Ihrem Nachlass zu unterstützen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Wir beraten Sie gern.

Adresse:
Migräne- und Kopfschmerzstiftung gemeinnützige Gesellschaft mbH
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